Der Lohnsteuerrechner 2024 - So berechnen Sie Ihr Netto-Gehalt

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 08.07.2021- zuletzt aktualisiert am 15.02.2024

Die Lohnsteuer mindert das Bruttogehalt. Soweit so gut. Doch wie errechnet sich die betreffende Summe eigentlich? Welche Lohnsteuerklassen gibt es und wie kann ich meine Lohnsteuer berechnen? Ideale Anlaufstelle sind hier Online Lohnsteuerrechner und die jeweils aktuelle Lohnsteuertabelle.

Wird Ihr Gehalt auf Ihrem Konto verbucht, handelt es sich hierbei um den Netto-Betrag, der sich wiederrum aus dem Brutto-Gehalt erschließt. Als Summe wird hierbei die Lohnsteuer vom Brutto abgezogen, die sich ebenfalls aus mehreren Faktoren zusammensetzt. Eine standardisierte Lohnsteuertabelle zeigt bereits auf dem ersten Blick, wie viel Netto ein Arbeitnehmer mit einem bestimmten Bruttolohn erwarten darf. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch, seine individuelle Lohnsteuerklasse zu kennen, da diese über die Höhe der abzuführenden Steuern bestimmt.

Gerade dann, wenn jedoch eine Gehaltserhöhung und/ oder ein Jobwechsel ansteht, kann es sinnvoll sein, seine Lohnsteuer im Vorfeld kurz selbst zu berechnen. Mit dem praktischen Lohnsteuerrechner funktioniert genau das vollkommen reibungslos. Lediglich einige Angaben sind hierbei wichtig. Das Ergebnis zeigt dann auch auf, ob sich ein Wechsel in eine andere Steuerklasse (beispielsweise ein Tausch mit dem Ehepartner) lohnen kann.

Die Lohn- / Gehaltsabrechnung gibt Einsicht über Steuerabzüge

Online Lohnsteuerrechner 2024

Wie funktioniert der Lohnsteuer-Rechner ?

Mit dem Lohnsteuerrechner können Sie -wie die Bezeichnung vermuten lässt- präzise Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen. Hierzu benötigen Sie wichtige Details, die sich aus Ihrem Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber ergeben.

Bei der Eingabe des Gehalts genießen Sie insofern Flexibilität als dass Sie sowohl das monatliche Bruttogehalt als auch direkt den Jahreslohn angeben können, um sich den Betrag für die die vollen zwölf Monate eines Jahres anzeigen zu lassen. Mit der Angabe zum Bruttolohn können Sie zusätzlich Ihren Nettolohn online berechnen lassen. Nutzen Sie beispielsweise vollkommen unkompliziert unseren Brutto Netto Rechner für diesen Vorgang.

Für die Berechnung des Nettogehalts ist auch das Bundesland und die Angabe, ob Sie die Kirchensteuer (und gegebenenfalls welche) entrichten oder nicht, wichtig. Alle wichtigen Informationen werden nacheinander abgefragt und sollten Details erklärt werden müssen, gibt Ihnen der Lohnsteuer Rechner 2017 die benötigte Auskunft. Sie müssen also nicht in den »Weiten des Internets« nach einer Erklärung suchen, denn alle wichtigen Details hält der Lohnsteuerrechner direkt für Sie bereit.

Welche Steuerklasse habe ich eigentlich?

Im Alltag vergessen viele Steuerzahler, auf Basis welcher Lohnsteuerklasse sie eigentlich ihre Steuern zahlen. Alle Lohnsteuerklassen sind jedoch klar definiert…:

  • Lohnsteuerklasse 1: Die Steuerklasse 1 richtet sich an ledige, sowie geschiedene Steuerzahler. Auch die Menschen, deren Ehepartner im Ausland wohnen sowie nicht zusammenlebende Eheleute sind hiervon betroffen. Handelt es sich um einen verwitweten Arbeitnehmer, zählt dieser zur Lohnsteuerklasse 1, sollte der Ehepartner vor dem 1. Januar 2017 verstorben sein. Wer beschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, gehört ebenfalls in diese Steuerklasse.
  • Lohnsteuerklasse 2: In die Lohnsteuerklasse 2 fallen alle Arbeitnehmer, die eigentlich unter Steuerklasse 1 laufen, allerdings den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende erhalten. Es ist genau festgeschrieben, wer einen Antrag auf Lohnsteuerklasse 2 stellen darf und wer nicht. Viele Voraussetzungen müssen erfüllt sein. So muss der Arbeitnehmer beispielsweise alleinstehend sein und ein Kind muss im Haushalt leben, für welches Sie den Entlastungsbeitrag beantragen können.
  • Lohnsteuerklasse 3: Diese Steuerklasse richtet sich an verheiratete Arbeitnehmer. Beide Eheleute müssen dafür im Inland wohnen und dürfen nicht getrennt leben. Zudem darf der Ehegatte keinen Arbeitslohn erhalten. Wird Arbeitslohn bezogen, befindet sich der Arbeitnehmer dafür in Steuerklasse 5.
  • Lohnsteuerklasse 4: Verheiratete Arbeitnehmer, die im Inland wohnen und nicht dauerhaft getrennt leben, wählen diese Steuerklasse.
  • Lohnsteuerklasse 5: Diese Steuerklasse tritt für einen Ehepartner anstelle der Steuerklasse 4 in Kraft, wenn ein Ehepartner von beiden Eheleuten auf Antrag in Steuerklasse 3 verschoben wird.
  • Lohnsteuerklasse 6: Wer von mehreren Arbeitnehmern einen Lohn erhält, fällt in Steuerklasse 6. Aus den weiteren Dienstverhältnissen -neben dem Hauptberuf- wird die Lohnsteuer ebenfalls einbehalten.

Die Wahl der Lohnsteuerklasse kann -gerade bei Eheleuten- kompliziert sein. Demnach sollten sich Verheiratete ganz besonders mit den Steuerklassen 3, 4 und 5 auseinandersetzen, um die richtige Wahl zu treffen. Hier kann nämlich viel Geld eingespart werden.

Was genau zeigt die Lohnsteuertabelle?

Bevor der Lohnsteuerrechner als Rat hinzugezogen wird, ist es sinnvoll, auch parallel einen Blick auf die Lohnsteuertabelle zu werfen. Bedenken Sie, dass unterschiedliche Tabellen zur Verfügung stehen. Hierzu gehören nicht nur Jahreslohnsteuertabellen, sondern auch Monatslohnsteuertabellen sowie eine allgemeine Tabelle. Alle Auflistungen setzen sich aus speziellen Bedingungen zusammen. Gleich ist immer, dass das Nettogehalt zu sehen ist, welches sich aus dem Bruttolohn, der Kirchensteuer, anderen Abzügen und dem Solidaritätszuschlag errechnet.

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Viele Arbeitnehmer trauen es sich selbst nicht zu, ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Grund hierfür sind die zahlreichen Angaben, die Sie erbringen müssen und oft auch ein generelles Unverständnis für das weitreichende Steuersystem. Welche Angaben sollen Sie als Arbeitnehmer tätigen und was ist wichtig, damit Sie nach dem Prozedere auch etwas zurückerstattet bekommen? Für all diese Fragen steht ein Lohnsteuerhilfeverein zur Verfügung.

Natürlich zahlen Sie auch Geld für eine solche Lohnsteuerhilfe. Allerdings geben Sie umgekehrt auch fast alle nötigen Aufgaben das entsprechend ausgebildete Personal weiter. Dieses hilft beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Kommunikation mit dem Finanzamt und weiß genau, welche Freibeträge Ihnen in Ihrer persönlichen Position zustehen. Oft lohnt sich im ersten Schritt auch ein einfaches Beratungsgespräch.

Mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins können Sie viele Fragen klären, die Ihnen auf dem Herzen liegen und zu denen Sie (noch) keine Antwort wissen. Dadurch bringen Sie Licht ins Dunkel, wenn Ihnen die bevorstehende Steuerklärung Kopfzerbrechen bereitet, die Sie übrigens über http://www.elster.de/ auch online selbst ablegen können.

Lohnsteuerjahresausgleich – wozu dient dieser Vorgang?

Mitarbeiter im Bereich der Buchführung stehen hier vor besonderen Aufgaben, die die Mitarbeiter im gesamten Unternehmen betreffen. Zum Jahresabschluss hin, also Ende Dezember eines Jahres, steht nämlich der Lohnsteuerjahresausgleich an.

Arbeiten in Ihrem Unternehmen zehn (oder mehr) Mitarbeiter, stehen Sie sogar in der Pflicht, den Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen.

Hinter dem Terminus steht die Angabe, welche Einkommenssteuern bereits bezahlt wurden und welche noch fällig sind. Gerade dann, wenn Ihre Mitarbeiter über einen Zweitjob verfügen, ist der Lohnsteuerjahresausgleich besonders interessant. Im Dezember wird die Summe bestimmt und der fällige Betrag wird normalerweise über den Dezemberhaushalt ausgeglichen. Dies kann jedes Unternehmen jedoch auf eigene Art regeln.

Wozu dient eine Lohnabrechnungs-Software?

Mit einer speziellen Software lassen sich Lohnabrechnungen kategorisieren und elektronisch festhalten. Gerade als Arbeitgeber ist solch eine Software von hoher Bedeutung, damit jeder Arbeitnehmer des Unternehmens speziell (und selbstverständlich korrekt) berücksichtigt werden kann. Manchmal sind in diesem Zusammenhang besondere Angaben zu erledigen, beispielsweise dann, wenn ein Arbeitnehmer über einen besagten Zweitjob verfügt.

Die verschiedenen Lohnsteuerklassen sind im Zuge der Lohnabrechnungs-Software ebenfalls zu berücksichtigen, ebenso die Frage nach Voll- oder Teilzeitbeschäftigtigung. Die entsprechende Software macht Sie auf alle wichtigen Faktoren aufmerksam, damit Sie keine wichtigen Aspekte außer Acht lassen.

Wie nutzen Sie die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers?

Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie normalerweise über den Postweg von Ihrem Arbeitgeber. Auf der Bescheinigung sind zwei Tabellen zu sehen, welche ausführliche Details bezüglich Ihres Arbeitslohns, der Kirchensteuer, allen anderen Abgaben und der Lohnsteuer beinhalten. Auch weitere Angaben, wie beispielsweise das Geburtsdatum, Kinderfreibeträge, der Bruttoarbeitslohn, die eingetragene Steuerklasse und die Personalnummer werden hier vermerkt.

Möchten Sie eine Einkommensteuererklärung ablegen, benötigen Sie den Lohnsteuerbescheid also auf alle Fälle. Bewahren Sie dieses Formular also in jedem Falle gut auf.

Wird in 2024 noch eine Lohnsteuerkarte benötigt?

Bis 2012 haben Sie von Ihrem Arbeitgeber noch eine Lohnsteuerkarte erhalten. Seit 2012 ist an deren Stelle jedoch eine elektronische Lohnsteuerkarte getreten, welche unter dem Namen ELStAM bekannt ist. Die Abkürzung steht übrigens für »elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale« steht. Oft reicht es, auf Nachfrage bei bestimmten Sachverhalten, Ihre Steueridentifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum mitzuteilen. Die Lohnsteuerkarte wird nicht mehr benötigt, denn diese fordert der Arbeitgeber bei Bedarf selbst auf elektronischem Wege an.

Als Arbeitnehmer müssen Sie sich um keine weiteren Angaben kümmern. Ihr Arbeitgeber befindet sich in Kontakt mit dem Bundeszentralamt für Steuern und übermittelt alle wichtigen Daten.

nach oben