Steuerberater Tätigkeit - Aufgabengebiete
Veröffentlicht am 07.09.2022Allgemein - Was macht ein Steuerberater?
Die Steuerberater Aufgaben sind sehr vielseitig und umfassen diverse Tätigkeitsbereiche. Allgemein lassen sich diese in zwei Kategorien unterteilen: Tätigkeiten, die ausschließlich von einem Steuerberater ausgeführt werden dürfen (Vorbehaltsaufgaben), und jene, die mit den Aufgaben eines Steuerberaters vereinbar sind.
Das Steuerberatungsgesetz, welches von allen Berufsträgern zu beachten ist, gibt keine genaue Beschreibung dessen, was unter den vorgenannten Leistungen zu verstehen ist. Einzelne Auflistungen finden sich an einigen Stellen im Gesetz. Die folgenden Ausführungen geben einen kurzen Einblick in die möglichen Tätigkeitsfelder eines Steuerberaters.
Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters
Grundsätzlich ist die Tätigkeit eines Steuerberaters als »geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen“ definiert. Dies umfasst im Wesentlichen die folgenden Aufgabengebiete:
- Beratung in Steuersachen
- Deklarationsberatung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
- Jahresabschluss und Bilanzen
- Lohnbuchhaltung.
Steuerberater Aufgaben: Beratung in Steuersachen
Die Beratung in Steuersachen stellt zum größten Teil das Alltagsgeschäft des Steuerberaters dar.
Darunter versteht man u.a.
- die so genannte Gestaltungsberatung, d.h. Beratung bei der Rechtsformwahl (unter Beachtung von steuerlichen Aspekten)
- Fragen der Steueroptimierung und –planung
- Informationen und Auskünfte rund um das Thema Steuerrecht
- aber auch die Beratung im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Deklarationsberatung
Unter Deklarationsberatung versteht man die Erstellung von Steuererklärungen, sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen jeder Art und Rechtsform. Dies betrifft zum einen jährlich wiederkehrende Steuererklärungen, beispielhaft die Einkommens-, Körperschaft-, und Gewerbesteuererklärungen, sowie aperiodische Erklärungen so z.B. Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen. Damit im Zusammenhang steht die anschließende Prüfung von Steuerbescheiden und gegebenenfalls die weitere Korrespondenz mit den Finanzämtern.
Weiterhin umfasst die Deklarationsberatung die Erstellung von so genannten Steueranmeldungen. Diese sind insbesondere Lohnsteuer-, Umsatz-, und Kapitalertragsteueranmeldungen.
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
Dieser Bereich umfasst insbesondere die Vertretung des Mandanten gegenüber den Finanzbehörden, so z.B. im Rahmen eines Einspruchsverfahrens, aber auch die Wahrnehmung dessen Interessen vor den Finanzgerichten im Rahmen eines Klageverfahrens. Hierzu gehören weiterhin die Übernahme der Antragstellung gegenüber den Finanzämtern in Form von Fristverlängerungen, Stundungs- oder Erlassanträgen aber auch Anträgen auf Anpassung der Vorauszahlungen für diverse Steuerarten.
Jahresabschluss/Bilanzen
Wird der Steuerberater mit der Buchführung des Mandanten beauftragt, so kann er zum einen die komplette Buchführung des Mandanten übernehmen, zum anderen, gehört hierzu aber ebenso die Erstellung der Steuererklärung oder einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt grundsätzlich nach den Grundsätzen des deutschen Handelsgesetzbuches. Je nach Größe des Unternehmens können auch internationale Rechnungslegungsvorschriften (IAS, US-GAAP) einschlägig sein.
Im Einzelnen kann der Steuerberater ferner die Erstellung einer Eröffnungsbilanz (bei Gründung eines Unternehmens) oder einer Liquidationsbilanz (im Falle einer Insolvenz) übernehmen.
Lohnbuchhaltung
Der Bereich der Lohnbuchhaltung kann durchaus komplex sein, da neben den steuerlichen Aspekten auch sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung können in der Übernahme bzw. Führung der kompletten Lohnbuchhaltung liegen (dies umfasst z.B. die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen, sowie die Vorbereitung des Zahlungsverkehrs) oder aber in der Einrichtung der Lohnbuchhaltung i.e. Eingabe und Pflege der Arbeitnehmer- bzw. Mandantenstammdaten.
Mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbarte Aufgaben / Tätigkeiten
Neben den unter Punkt 2 beschriebenen Aufgaben kann der Steuerberater weitere Leistungen erbringen. Einzige Voraussetzung ist, gemäß dem Wortlaut des Steuerberatungsgesetzes, dass diese Tätigkeiten »mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar« sind. Eine Auflistung ergibt sich nicht aus dem Gesetz, dieses erwähnt lediglich, dass es sich um keine gewerbliche oder eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis handeln darf.
Beispielhaft sind mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar:
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- Unternehmensberatung
- Insolvenzberatung
- Nachlassberatung
- Schiedsrichter
- Unternehmensnachfolge und Vermögensgestaltungsberatung.
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Unternehmensberatung
Im Rahmen der Unternehmensberatung oder auch betriebswirtschaftlichen Beratung beschäftigt sich der Steuerberater mit diversen Aspekten. Hierzu gehören betriebswirtschaftliche Auswertungen, Fragen zur Liquiditäts- und Finanzplanung, Teile des Controlling, aber auch die Unternehmensbewertung.
Insolvenzberatung
Je nachdem in wessen Auftrag der Steuerberater im Insolvenzfall tätig wird, können sich unterschiedliche Aufgaben ergeben: aus Sicht des Schuldners kann der Steuerberater bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes mitwirken, für das Insolvenzgericht kann er als unabhängiger Dritter Gutachten zur wirtschaftlichen Situation und der weiteren Entwicklung des von der Insolvenz betroffenen Unternehmens erstellen, und schließlich kann er für die Gläubiger als Treuhänder fungieren.
Nachlassberatung
Werden im Falle der Nachlassverwaltung Unternehmen vererbt, kann in einem solchen Falle die Fachkenntnis eines Steuerberaters erforderlich werden. Gleiches gilt für den Fall der Testamentsvollstreckung bzw. Abwicklung des Nachlasses.
Schiedsrichter
Neben den herkömmlichen Klageverfahren existieren so genannte Schiedsverfahren. Diese sind kürzer angelegt und mit weniger Kosten verbunden. Um einen schnellen Vergleich in der streitigen Auseinandersetzung herbeizuführen, bedarf es eines unabhängigen Schiedsrichters. Diese Rolle kann der Steuerberater aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse übernehmen und die Beendigung des Verfahrens durch ein entsprechendes Gutachtens zur Streitfrage herbeiführen.
Unternehmensnachfolge und Vermögensgestaltungsberatung
Vor allem bei kleineren und/oder familiengeführten Unternehmen stellt sich oft die Frage der Unternehmensnachfolge. Bei Auskünften zu den steuerlichen Aspekten und Konsequenzen kann der Steuerberater durchaus behilflich sein. Die Vermögensgestaltung umfasst dagegen die Beratung natürlicher Personen, insbesondere hinsichtlich der Altersversorgung als auch deren allgemeinen finanziellen Situation.