Spekulationssteuer: Aktiengewinne richtig versteuern
Von Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 07.12.2017- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024Auch wenn Experten immer mehr davor warnen, in Aktien zu investieren, da sich aktuell eine große Blase abzeichnet, können viele Anleger nicht die Finger davon lassen und setzen große Hoffnungen in diese spekulative Geldanlage. Und das nicht ohne Grund. Denn trotz weniger intensiver Kursbewegungen ist der Aktienhandel immer noch mit hohen Gewinnen verbunden, die den einen oder anderen bereits finanziell gesehen unabhängig gemacht haben.
Doch so groß die Freude auch über hohe Gewinne und gute Renditen beim Aktienhandel sein mag, sie täuscht nicht darüber hinweg, dass auch Vater Staat ein ordentliches Stück vom Kuchen abhaben möchte. Die Spekulationssteuer steht im Raum und wird auf Gewinne erhoben. Positiv in diesem Zusammenhang: Eine Stempelsteuer, die auf jede Transaktion erhoben wird, ist in unseren Breitengraden noch kein Thema.
Was ist die Spekulationssteuer?
Aktien gehören zu den spekulativen Geldanlagen, sodass bei einem bereinigten Gewinn, der über dem Steuerfreibetrag liegt, eine Steuer gezahlt wird. Diese kann als Spekulationssteuer, aber auch als Abgeltungssteuer bezeichnet werden.
Kapitalerträge, die über dem Steuerfreibetrag beziehungsweise Pauschbetrag von 1000 Euro bei Singles und 2000 Euro bei verheirateten Paaren liegen, müssen versteuert werden. die Spekulationssteuer setzt sich aus der Maximalsteuer von 25 Prozent, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer zusammen. In Kombination kann so eine Spekulationssteuer von rund 28 Prozent entstehen, die auf die bereinigten Gewinne vom Aktienhandel gezahlt werden muss.
Bereinigt heißt in diesem konkreten Fall, dass alle Ausgaben, Verluste, Kosten und Gebühren für den Aktienhandel vom erzielten Gewinn abgezogen werden dürfen. Nur der Rest, der dann zudem über dem Steuerfreibetrag liegt, muss versteuert werden.
Auch wenn die Einkommensteuer des Anlegers über dem Prozentsatz der Spekulationssteuer angesiedelt ist, steigt diese nicht an. Besonders Vielverdiener kommen daher in den Genuss einer deutlich besseren Vergünstigung ihrer Gewinne, als wenn diese zum Einkommen hinzugerechnet werden würden.
Wie wird abgerechnet?
Wurden die Gewinne beim Aktienhandel über einen deutschen Broker oder ein deutsches Bankhaus erzielt, ziehen diese die Steuer direkt vom Gewinn ab und leiten das Geld ans Finanzamt weiter. Der Anleger muss sich somit um nichts kümmern und daher auch keine entsprechenden Angaben auf der selbst eingereichten Steuererklärung machen.
Etwas anders sieht es auf, wenn über einen ausländischen Broker gehandelt wird. Eine relativ gängige Gegebenheit, da viele Broker für den Aktienhandel inzwischen in Zypern ansässig sind.
In solch einem Fall ist der Anleger selbst verpflichtet, die entsprechenden Angaben gegenüber dem Finanzamt zu tätigen und die Steuer in Eigenregie abzuführen. Die jährliche Steuererklärung ist hierfür der optimale Rahmen.
Wie sieht es mit der Spekulationsfrist aus?
Gerne diskutiert aber leider kaum noch greifbar – die Spekulationsfrist. Teilweise kann noch hier und da gelesen werden, dass diese für ein Jahr gilt. Dem ist aber leider nicht mehr so. Wer auf diese Frist bauen will beziehungsweise sich darauf bezieht, muss Aktien halten, die er bereits vor 2009 gekauft hat. Nur bei diesen sind die Kursgewinne steuerfrei.
Handelt es sich bei den alten Aktien um Wertpapiere, die nach 2009 ergänzt wurden, ist zu beachten, dass bei einem Teilverkauf rein rechtlich gesehen immer zuerst die alten Aktien verkauft werden müssen. Es kann also nicht behauptet werden, dass die alten Aktien gehalten und die frischeren Aktien des gleichen Unternehmens wieder verkauft wurden. Da spielt das Finanzamt nicht mit und wird trotz alledem die Spekulationssteuer einziehen.
Wie geht es mit der Spekulationssteuer in den nächsten Jahren weiter?
Da der Staat von Steuereinnahmen lebt, werden Anleger sich darauf einstellen müssen, dass auch die Spekulationssteuer irgendwann angetastet wird.
Als Überlegung kursiert aktuell die Variante, dass die Steuer in ihrer jetzigen Form abgeschafft wird und die Gewinne über die Einkommensteuer versteuert werden müssen. Wer eine hohe Einkommensteuer zahlt, gehört dann natürlich zu den Verlierern. All jene, die nur eine geringe Einkommensteuer zahlen müssen, könnten von dieser Variante profitieren. Ob sie natürlich ausreichend Geld haben, um groß in den Aktienhandel einzusteigen und dabei große Gewinne zu erzielen, ist ein anderes Thema.
Möglich wäre auch, dass die Spekulationsfrist wieder eingeführt wird und Gewinne auf Aktien, die über einen längeren Zeitraum gehalten werden, eine geringere Besteuerung erfahren. Es ist also davon auszugehen, dass die Spekulationssteuer, so wie sie aktuell vorherrscht, nicht mehr lange Bestand haben wird.