Steuerbegriffe einfach erklärt!
In unserem Glossar wollen wir die wichtigsten Fachbegriffe im Bereich Einkommensteuer von A bis Z kurz und verständlich erklären. Der Glossar ist stets auf dem neusten Stand der Gesetzgebung. Er soll damit jedem Steuerpflichtigen als eine kleine Hilfestellung dienen.
Welche Fachbegriffe suchen Sie?
- Abgeltungssteuer
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Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer, die in Deutschland auf bestimmte Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben wird. Sie beträgt derzeit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird automatisch von der Bank oder dem Finanzinstitut abgeführt und ist somit für den Anleger bequem und einfach zu handhaben. Allerdings gibt es auch Kritik an der Abgeltungssteuer, da sie bei hohen Einkommen und Vermögen möglicherweise nicht ausreichend progressiv ist und bestimmte Kapitalerträge wie Spekulationsgewinne begünstigt.
- Altersentlastungsbetrag
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Der Altersentlastungsbetrag ist eine steuerliche Entlastungsregelung in Deutschland, die älteren Menschen zugutekommt. Er soll dazu beitragen, dass Rentnerinnen und Rentner mit niedrigeren Renteneinkünften steuerlich entlastet werden. Der Altersentlastungsbetrag wird auf die zu versteuernden Einkünfte angerechnet und beträgt aktuell bis zu 1.900 Euro pro Jahr für Personen ab dem 64. Lebensjahr. Mit steigendem Alter erhöht sich der Betrag bis zu einem Höchstbetrag von 6.300 Euro ab dem 85. Lebensjahr.
- Altersvorsorgeaufwendungen
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Hierzu gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken. Diese Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden.
- Antragsveranlagung
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Antragsveranlagung bedeutet, dass eine Person freiwillig eine Steuererklärung abgibt, obwohl sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Person beispielsweise Ausgaben oder Verluste hat, die steuerlich berücksichtigt werden können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Die Antragsveranlagung wird oft von Selbstständigen oder Freiberuflern genutzt, die keine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen erhalten und daher ihre Steuern selbst berechnen und abführen müssen. Auch Rentnerinnen und Rentner, die beispielsweise Renten aus dem Ausland beziehen oder weitere Einkünfte haben, können von einer Antragsveranlagung profitieren. Wenn eine Person eine Antragsveranlagung durchführt, muss sie ihre Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen einreichen und alle relevanten Informationen und Belege bereitstellen.
- Außergewöhnliche Belastungen
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Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zwar privat veranlasst sind, jedoch steuerlich abgesetzt werden können (sofern die zumutbare Belastung überschritten wurde). Hierzu gehören typischerweise Krankheitskosten, Unterhaltsleistungen, Fahrtkosten behinderter Menschen etc.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
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Siehe auch Werbungskosten-Pauschale
- Aufmerksamkeiten
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Aufmerksamkeiten sind in steuerlicher Hinsicht kleine Geschenke, die ein Unternehmen oder Arbeitgeber an seine Mitarbeiter oder Kunden gibt, um seine Wertschätzung auszudrücken oder um die Kundenbindung zu stärken. Die steuerliche Behandlung von Aufmerksamkeiten hängt jedoch von ihrem Wert ab.
Grundsätzlich sind Aufmerksamkeiten, die einen Wert von 60 Euro brutto pro Jahr und Person nicht überschreiten, steuerfrei und müssen nicht in der Lohnabrechnung oder Steuererklärung angegeben werden. Hierzu zählen zum Beispiel Weihnachtspräsente oder Blumensträuße.
Überschreiten die Aufmerksamkeiten jedoch den Wert von 60 Euro brutto pro Jahr und Person, müssen sie als geldwerter Vorteil versteuert werden. In diesem Fall müssen Arbeitgeber oder Unternehmen die Aufmerksamkeiten in der Lohnabrechnung erfassen und die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge darauf abführen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Aufmerksamkeiten trotz eines höheren Werts steuerfrei bleiben können, z.B. wenn es sich um betriebliche Anlässe wie Jubiläen, Betriebsfeste oder Dienstjubiläen handelt. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Ausbildungskosten
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Kosten für ein Erststudium sind bis zu einem Betrag von 6.000 € als Sonderausgaben abziehbar. Kosten für ein Zweitstudium sind als Werbungskosten (oder vorweggenommene Werbungskosten) unbeschränkt abziehbar.
- Auswärtstätigkeit
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Befindet sich ein Kind in Ausbildung und ist auswärtig untergebracht, steht den Eltern ein Ausbildungsfreibetrag zu (vorausgesetzt, dass Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht). Dieser beträgt 924 € pro Kalenderjahr.
- Behindertenpauschbetrag
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Behinderte Menschen haben bei der Berechnung der Einkommensteuer Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag. Die Höhe des Pauschbetrages ist abhängig vom Grad der Behinderung und vom Merkzeichen.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Betriebsveranstaltungen
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Typische Betriebsveranstaltungen sind: Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Zuwendungen im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung sind steuerfrei, sofern pro Mitarbeiter an Betrag von 110 € nicht überschritten wird.
- Buchführungspflicht
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Die Buchführungspflicht für Kaufleute ergibt sich aus § 238 HGB. Eine Buchführungspflicht kann sich bei Überschreiten bestimmten Größenmerkmale aus den §§ 140, 141 AO ergeben.
Bundeszentralamt für Steuern - BMF-Schreiben
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BMF-Schreiben sind Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die allgemeine Verwaltungsvorschriften, Handlungsempfehlungen oder Interpretationen von Steuergesetzen und Steuerverordnungen enthalten. BMF-Schreiben haben in der Regel den Zweck, die einheitliche Anwendung von Steuergesetzen und -verordnungen durch die Finanzbehörden sicherzustellen und somit für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Die Schreiben sind für Finanzbehörden, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie für Steuerpflichtige von Bedeutung, da sie zur Interpretation von Steuergesetzen und -verordnungen herangezogen werden können. BMF-Schreiben werden regelmäßig veröffentlicht und können auf der Webseite des BMF oder auf der Webseite des Bundesanzeigers eingesehen werden.
BMF-Schreiben haben jedoch keine Gesetzeskraft und sind somit für Gerichte und Finanzgerichte nicht bindend. Wenn ein Steuerpflichtiger oder Steuerberater jedoch auf ein BMF-Schreiben verweist und dieses als Grundlage für seine Handlungen oder Entscheidungen verwendet, wird es in der Regel von den Finanzbehörden und Finanzgerichten berücksichtigt.
- Bewirtungskosten
- Brutto Netto Rechner 2024
- Corona-Prämie
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Aufgrund der Corona-Pandemie können Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Bonus in Höhe von maximal 1.500 € steuerfrei gewähren, § 3 Nr. 11a EStG. Der Bonus kann in der Zeit 01. März 2020 bis zum 30.06.2021 gezahlt werden.
- Dauernde Last
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Dauernde Lasten sind wiederkehrende Ausgaben, die ein Steuerpflichtiger aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu tragen hat (z.B. Versorgungsleistungen). Diese können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
- Doppelbesteuerungsabkommen
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Unterliegen die Einkünfte eines Steuerpflichtigen in mehreren Ländern der Besteuerung, so kann es zu einer Doppelbelastung kommen. Dies soll durch Doppelbesteuerungsabkommen vermieden werden.
- Doppelte Haushaltsführung
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Muss der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an seinem Beschäftigungsort unterhalten, so liegt doppelte Haushaltsführung vor. Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung (z.B. Miete, Einrichtung, Fahrtkosten) können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
- Differenzbesteuerung
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Die Differenzbesteuerung ist ein besonderes Verfahren der Umsatzsteuer, das für den Handel mit gebrauchten Gegenständen oder Sammlungsobjekten wie z.B. Kunstwerken oder Antiquitäten angewendet wird. Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer nicht auf den vollen Verkaufspreis des Gegenstands berechnet, sondern nur auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis.
Konkret bedeutet dies, dass ein Händler, der einen gebrauchten Gegenstand verkauft, nicht die volle Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis abführen muss, sondern lediglich die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Der Händler kann somit nicht die Umsatzsteuer aus dem Einkauf geltend machen, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
Das Verfahren der Differenzbesteuerung vereinfacht die Besteuerung von gebrauchten Gegenständen, da der Händler keine genauen Informationen über die Vorsteuer aus dem Einkauf benötigt und somit den gebrauchten Gegenstand mit einem einheitlichen Steuersatz verkaufen kann. Die Differenzbesteuerung ist jedoch nicht für alle gebrauchten Gegenstände anwendbar und es gelten bestimmte Voraussetzungen und Regelungen.
- Drittaufwand
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Bei einem Drittaufwand fallen Kosten an, die im Zusammenhang mit den Einkünften eines Steuerpflichtigen erwachsen, jedoch von einem Dritten geleistet werden. Diese Kosten kann der Steuerpflichtige selbst nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ansetzen.
- Durchlaufende Posten
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Durchlaufende Posten sind Ausgaben oder Einnahmen, die ein Unternehmer für Rechnung eines anderen macht und die nur durch seine Unternehmertätigkeit fließen, ohne dass sie seine Gewinne oder Verluste beeinflussen. Diese Posten fließen daher wie ein durchlaufender Posten einfach durch das Unternehmen hindurch, ohne die betrieblichen Ergebnisse zu beeinflussen.
Ein Beispiel für einen durchlaufenden Posten ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer für Rechnung des Staates auf seine Verkaufspreise erhebt und an das Finanzamt abführt. Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer daher eine durchlaufende Position, da sie vom Kunden bezahlt und vom Unternehmer an das Finanzamt weitergeleitet wird, ohne dass sie den Gewinn oder Verlust des Unternehmens beeinflusst.
Ein weiteres Beispiel für durchlaufende Posten sind Reisekosten, die ein Unternehmer für Rechnung eines Kunden oder Auftraggebers erstattet bekommt. Die Kosten werden vom Unternehmen ausgelegt und später vom Kunden erstattet. Auch hier handelt es sich um einen durchlaufenden Posten, da das Unternehmen lediglich als Vermittler der Erstattung fungiert und die Kosten nicht als eigene Ausgaben verbucht.
Durchlaufende Posten müssen in der Buchhaltung getrennt von den betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erfasst werden, um eine klare Abgrenzung zu gewährleisten. In der Regel haben sie auch keinen Einfluss auf die Steuerlast des Unternehmens, da sie nicht als Gewinne oder Verluste verbucht werden.
- ELStAM-Verfahren
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ELStAM steht für die ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale. Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale (früher auf der Lohnsteuerkarte) sind beim Finanzamt hinterlegt und werden bei Beginn einer Beschäftigung online abgerufen und der Mitarbeiter wird danach entsprechend angemeldet. Änderungen dieser Abzugsmerkmale werden ebenfalls elektronisch bereitgestellt.
- Ehegattensplitting
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Ehegattensplitting ist ein Steuerverfahren, das in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, angewendet wird. Es ermöglicht Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden, ihre Einkommensteuerlast zu reduzieren. Dabei werden die Einkünfte der Ehepartner zusammengefasst und halbiert, um eine gemeinsame Bemessungsgrundlage zu erhalten. Anschließend wird die gemeinsame Einkommensteuer berechnet. Diese wird dann verdoppelt und auf beide Ehepartner aufgeteilt.
Das Ehegattensplitting führt in der Regel zu einer Steuerersparnis für Ehepaare, bei denen ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Da das Splittingverfahren auf eine gleichmäßige Verteilung des gemeinsamen Einkommens abzielt, profitieren vor allem Ehepaare mit einem hohen Einkommensunterschied von dieser Regelung.
Das Ehegattensplitting ist in der öffentlichen Diskussion umstritten. Befürworter sehen darin eine Unterstützung der Ehe als Institution und eine Anerkennung der Familienarbeit, die oft von einem Partner geleistet wird. Kritiker hingegen sehen darin eine Benachteiligung von unverheirateten Paaren und Alleinerziehenden, die keine Möglichkeit haben, von dieser Regelung zu profitieren.
- Einnahme-Überschuss-Rechnung
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Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist eine Gewinnermittlungsmethode, bei der Einnahmen und Ausgaben gegengerechnet werden. Es gilt das so genannten Zu-, und Abflussprinzip des §11 ESTG.
- Einzelveranlagung
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Einzelveranlagung bezeichnet ein Steuerverfahren, bei dem jeder Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung getrennt von seinem Ehepartner oder Lebenspartner abgibt und separat veranlagt wird. Das bedeutet, dass jeder Partner seine eigenen Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen angibt und nur für diese selbst verantwortlich ist. Die Höhe der Steuerlast wird dann individuell auf Basis der persönlichen Einkünfte des einzelnen Steuerpflichtigen berechnet.
Im Gegensatz zur Zusammenveranlagung, bei der die Ehepartner ihre Einkommen und Steuern zusammengefasst und gemeinsam veranlagt werden, bietet die Einzelveranlagung eine größere Unabhängigkeit und Flexibilität. Jeder Partner kann seine Steuerangelegenheiten eigenständig regeln und ist nicht von der Steuersituation des anderen Partners abhängig.
Allerdings kann die Einzelveranlagung auch dazu führen, dass Ehepartner mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen ungleich besteuert werden, da bei der Einzelveranlagung keine steuerlichen Vorteile durch Progressionsvorbehalt oder Splittingtarif genutzt werden können.
- Entfernungspauschale
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Arbeitnehmer können für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Fahrtkosten in Höhe von 0,3 € für jeden vollen Kilometer als Werbungskosten geltend machen (Entfernungspauschale). Ab dem 01.01.2021 beträgt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer 0,35 €.
- Entgeltumwandlung
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Entgeltumwandlung ist ein Verfahren, bei dem ein Teil des Bruttoeinkommens eines Arbeitnehmers in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts und der Arbeitgeber leistet im Gegenzug eine Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Einzahlungen können steuer- und sozialversicherungsfrei sein, wodurch der Arbeitnehmer in der Regel einen steuerlichen Vorteil hat.
Die Entgeltumwandlung dient somit der privaten Vorsorge für das Alter und kann eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung sein. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen kann die betriebliche Altersvorsorge eine lohnenswerte Alternative sein, um das Rentenniveau im Alter zu sichern.
Allerdings gibt es auch Risiken und Nachteile bei der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung, wie beispielsweise die Abhängigkeit von der Entwicklung des Kapitalmarkts oder die fehlende Flexibilität bei der Auszahlung im Rentenalter. Daher ist es empfehlenswert, sich vor Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge gründlich zu informieren und gegebenenfalls unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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Steuerpflichtige, die alleinerziehend sind, können für das Kind einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.008 € beanspruchen. Voraussetzung ist, dass keine weitere volljährige Person im Haushalt lebt.
- Einspruch
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Ein Steuerbescheid kann mit einem Einspruch angefochten werden. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
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Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale haben die herkömmliche Lohnsteuerkarte ersetzt. Arbeitgeber können die Lohnsteuerabzugsmerkmale online abrufen.
- Erste Tätigkeitsstätte
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Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem ein Arbeitnehmer dauerhaft tätig wird. Jeder Arbeitnehmer kann nur eine erste Tätigkeitsstätte haben.
- Einkunftsarten
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Das deutsche Steuerrecht kennt sieben Einkunftsarten. Diese sind: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte.
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
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Ein Steuerpflichtiger erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn er von seinem Arbeitgeber Lohn oder Gehalt bekommt (Angestelltentätigkeit).
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
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Hierunter fallen zum einen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, (z.B. Arzt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekt), so genannte Katalogberufe oder katalogähnliche Berufe.
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
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Ein Steuerpflichtiger, der seine private Wohnung oder das private Haus vermietet oder verpachtet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen gehören zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen in der Regel der sog. Abgeltungssteuer.
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
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Die bunte Karte, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Jahrzehnte lang begleitet hat, wurde schrittweise durch ELStAM (Elektronischen Lohnsteuer Abzugsmerkmale) abgelöst. Ihr Nachfolger ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
- Erbschaftsteuer
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Die Erbschaftsteuer (auch Erbanfall-, Nachlass-, oder Substanzsteuer bezeichnet) erfasst Rechtsvorgänge, bei denen Vermögensübertragungen durch Erbanfall, Schenkung unter Lebenden oder Zweckzuwendungen stattfinden.
- Fahrtenbuch
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Ein Fahrtenbuch ist ein Dokument, in dem Informationen über Geschäftsreisen oder privaten Fahrten mit einem Kraftfahrzeug aufgezeichnet werden. Diese Informationen können beispielsweise Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck der Reise umfassen.
Das Führen eines Fahrtenbuches ist in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Selbstständige oder Freiberufler, die ihre Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben geltend machen möchten, obligatorisch. Ein Fahrtenbuch kann dazu beitragen, dass die Kosten für diese Reisen sachgerecht erfasst und dokumentiert werden und somit bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden können.
- Familienheimfahrten
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Bei einer doppelten Haushaltsführung können Kosten für die Familienfahrten, d.h. zwischen dem Beschäftigungsort und dem Lebensmittelpunkt angesetzt werden. Es dabei 1 Familienheimfahrt wöchentlich mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
- Firmenwagen
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Darf ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung benutzen, so stellt dies einen geldwerten Vorteil (auch Sachbezug genannt) dar. Dieser ist als unentgeltliche Wertabgabe vom Arbeitnehmer zu versteuern.
- Fortbildungskosten
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Kosten für die Fortbildung und Weiterbildung in einem Beruf können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. Hierzu gehören insbesondere Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Arbeitsmittel oder Fahrtkosten.
- Freistellungsauftrag
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Der Freistellungsauftrag ist bei der Bank einzureichen. Dieser bewirkt, dass beim Steuerpflichtigen der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt wird.
- Fristverlängerung
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Für die Abgabe der Steuererklärungen gibt es bestimmte Fristen. Wer diese nicht einhalten kann, kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.
- Geldwerter Vorteil
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Geldwerte Vorteile sind Sachzuwendungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden. Typisches Beispiel ist die Überlassung eines Firmenwagens oder einer Wohnung.
- Geschenke
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Geschenke an Geschäftsfreunde sind als Betriebsausgaben abziehbar, sofern die Anschaffungskosten 35 € nicht überschreiten.
- Gesundheitsförderung
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Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben gem. § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Die Leistungen sind auf einen Betrag von 600 € pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr begrenzt.
- Grundfreibetrag
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Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum eines jeden Steuerpflichtigen sicherstellen. Unterhalb des Grundfreibetrags fällt keine Einkommensteuer an.
- Günstigerprüfung
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Die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt von Amts wegen oder auf Antrag des Steuerpflichtigen durchgeführt. Typisches Beispiel: Berücksichtigung Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
- Gewerbesteuer
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Die Gewerbesteuer ist, anders als die Einkommens- oder Körperschaftsteuer, eine so genannte Objektsteuer (auch Realsteuer genannt).
- Handwerkerleistungen
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Steuerpflichtige können private Handwerkerrechnungen mit 20% der Lohnkosten und maximal 1.200 € von der Steuer abziehen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Haushaltsnahe Dienstleistungen im privaten Haushalt sowie die Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern im eigenen Haushalt ist steuerlich begünstigt. Es können 20% der Kosten und maximal 2.000 € von der Steuer abgezogen werden.
- Härteausgleich
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Durch den Härteausgleich sollen Steuerpflichtige mit Nebeneinkünften entlastet werden. Liegen diese unter 410 €, bleiben sie gänzlich steuerfrei.
- Häusliches Arbeitszimmer
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerpflichtige Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Der Abzug ist entweder unbegrenzt oder auf 1.250 € begrenzt.
- Homeoffice Pauschale
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Aufgrund der Corona-Pandemie können Steuerpflichtige für jeden Tag, den Sie von Zuhause arbeiten, eine Homeoffice Pauschale von 5 € täglich und maximal 600 € steuerlich geltend machen. Die Homeoffice Pauschale wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet.
- Kapitalertragsteuer
- Kinderbetreuungskosten
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Kinderbetreuungskosten können in Höhe von 2/3 und maximal 4.000 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Hierzu gehören Kosten für den Kindergarten, die offene Ganztagsschule oder die Tagesmutter.
- Kirchensteuer
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Wer Mitglied einer Kirchengemeinde ist, muss Kirchensteuer zahlen. Diese liegt zwischen 8%-9% und wird zusammen mit der Lohnsteuer einbehalten.
- Kinderbonus
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Aufgrund der Corona-Pandemie wurde den Eltern für das Kalenderjahr 2020 ein Kinderbonus in Höhe von 300 € gewährt. Der Kinderbonus ist bei der sog. Günstigerprüfung zu berücksichtigen.
- Kinderfreibetrag
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Der Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum eines jeden Kindes sicherstellen. In der Steuererklärung wird die jeweils günstige Alternative zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag von Amts wegen berücksichtigt.
- Kindergeld
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Das Kindergeld ist ein Bestandteil des Familienleistungsausgleichs. Das Finanzamt prüft ob die Berücksichtigung des Kindergeldes oder der Kinderfreibeträge für den Steuerpflichtigen günstiger ist (siehe auch Kinderfreibetrag).
- Krankheitskosten
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Bestimmte Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese wirken sich nur dann aus, wenn die sog. zumutbare Belastung nicht überschritten wird.
- Körperschaftsteuer
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Die Körperschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer für juristische Personen (z.B. GmbH, AG), Personenvereinigungen und andere Vermögensmassen. Der Steuersatz beträgt aktuell 15%. Die gesetzliche Grundlage bildet das Körperschafsteuergesetz, sowie dazu hilfsweise die entsprechenden Richtlinien und Hinweise.
- Kfz Steuer
- Kassenführung
- Krankenversicherungsbeiträge
- Liebhaberei
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Eine Liebhaberei liegt vor, wenn der Steuerpflichtige dauerhaft Verluste erzielt und die Tätigkeit damit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Liebhaberei ist steuerlich unbeachtlich.
- Lohnsteuer
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Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird bei Arbeitnehmern unterjährig vom Lohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
- Lohnersatzleistungen
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Lohnersatzleistungen werden als Ausgleich für ausgefallenes Einkommen gezahlt. Hierzu gehört das Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld.
- Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Lohnsteuerjahresausgleich
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Der Lohnsteuerjahresausgleich (früher) ist die heutige Einkommensteuererklärung.
- Lohnsteuerkarte
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Die herkömmliche Lohnsteuerkarte auf Papier wurde durch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abgelöst.
- Lohnbuchhaltung
- Mindestbeitragsbemessungsgrenze
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Zu beachten ist, dass es eine so genannte Mindestbeitragsbemessungsgrenze gibt. Diese beträgt 175 Euro. D.h. verdient ein Minijobber weniger als 175 Euro, wird der Rentenbeitrag von den 175 Euro berechnet und beträgt damit 32,55 Euro. Der Beitrag des Arbeitgebers wird hingegen vom tatsächlichen Entgelt berechnet. Beispiel: verdient ein Minijobber 100 Euro im Monat, so beträgt der Anteil des Arbeitgebers 15 Euro (15% v. 100 Euro). Der Arbeitnehmer muss 17,55 Euro zahlen (Mindestbeitrag in Höhe von 32,55 Euro abzüglich des Arbeitgeberanteils in Höhe von 15 Euro). Bei mehreren Minijobs werden alle zusammengezählt. Liegen alle zusammengenommen oberhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrenze, so wird der Rentenbeitrag von dem tatsächlichen Entgelt berechnet. Anderenfalls gilt wieder der Mindestbeitrag. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze ist nicht anzuwenden, wenn jemand neben dem Nebenjob bereits woanders rentenversicherungspflichtig ist oder eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung hat.
Wichtig ist zu wissen: wird die vorgenannte Grenze überschritten, so wird die gesamte Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.
- Minijob
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Minijob (auch geringfügige Beschäftigung genannt) liegt bei einem Einkommen bis zu 410 € vor. Der Minijob ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Midijob
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Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die Einkünfte zwischen 450,01 € und 1300 € liegen. Die Sozialversicherungsbeiträge steigen sukzessive an.
- Mindestbeitragsbemessungsgrenze
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Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze beträgt bei Minijobbern 175 €. Verdient ein Minijobber weniger als 175 € wird der der Rentenbeitrag trotzdem von 175 € berechnet.
- Nachgelagerte Besteuerung
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Aufwendungen für die Altersvorsorge sind steuerbegünstigt. Die späteren Renteneinkünfte werden dafür bei Rentenbezug der Besteuerung unterworfen.
- Nichtveranlagungsbescheinigung
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Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist beim Finanzamt zu beantragen. Diese stellt sicher, dass die Bank von den Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer einbehält.
- Nebenberufliche Tätigkeiten
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Bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 2.400 € steuerfrei. Hierzu gehören Tätigkeiten als Übungsleiter, Erzieher sowie künstlerische Tätigkeiten.
- Online Steuerberatung
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Eine Online-Steuerberatung ist eine Dienstleistung, die Personen sowohl in Selbstständigkeit oder einem nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnis die Finanzbuchhaltung abnimmt.
- Pauschalierung der Lohnsteuer
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Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer beträgt diese einen bestimmten Prozentsatz, der unabhängig von den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ist. Die pauschale Lohnsteuer wird beispielsweise bei Sachbezügen angewendet.
- Pauschbeträge
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Pauschbeträge sind auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Typische Beispiele sind: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag.
- Pendlerpauschale
- Pflegekosten
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Krankheitsbedingte (nicht altersbedingte) Pflegekosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Diese wirken sich jedoch nur dann steuerlich aus, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist.
- Private Telefonnutzung
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Nutzt der Arbeitnehmer seinen privaten Anschluss für berufliche Zwecke, kann der Arbeitgeber 20% des Rechnungsbetrags und maximal 20 € pro Monat steuerfrei erstatten.
- Pflichtveranlagung
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Das Einkommensteuergesetz sieht in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Lohnersatzleistungen bezogen
- Pkw-Nutzung
- Progressionsvorbehalt
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Bestimmte Einnahmen (z.B. Lohnersatzleistungen) sind von der Einkommensteuer befreit. Diese fließen jedoch in den Progressionsvorbehalt, d.h. sie erhöhen den persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen.
- Private Veräußerungsgeschäfte
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Wird ein nicht selbst genutztes Grundstück innerhalb von 10 Jahren veräußert, muss dieser Vorgang besteuert werden. Gleiches gilt, wenn Vermögensgegenstände innerhalb von einem Jahr verkauft werden.
- Reisekosten
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Wer aus beruflichen Gründen auswärts tätig ist (Auswärtstätigkeit), kann die angefallenen Kosten als Reisekosten in der Steuererklärung geltend machen. Hierzu gehören Fahrtkosten, Reisenebenkosten, Übernachtungskosten etc.
- Rentenfreibetrag
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Der Rentenfreibetrag ist derjenige Betrag, bis zu dem die Renteneinkünfte steuerfrei bleiben.
- Riester-Rente
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Die Riesterrente dient der Altersvorsorge und wird vom Staat gefördert. Die Beiträge zur Riester-Rente können als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Rürup-Rente
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Die Rürup-Rente dient ebenso wie die Riester-Rente der privaten Altersvorsorge. Die Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angesetzt werden.
- Sachbezüge
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Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein.
- Solidaritätszuschlag
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Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer. Diese beträgt 5,5%, wird aber schrittweise wieder zurückgeführt.
- Sonstige Einkünfte
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Sonstige Einkünfte sind eine der 7 Einkunftsarten, die das deutsche Steuerrecht kennt. Hierzu gehören z.B. Renteneinkünfte, Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.
- Sozialversicherung
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Grundlage der Sozialversicherung ist das Sozialgesetzbuch. Die Sozialversicherung kennt fünf Zweige: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung.
- Steuerklassen
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In Deutschland gibt es grundsätzlich 6 Steuerklassen. Je nach Steuerklasse fallen die Abzüge vom Gehalt unterschiedlich hoch aus.
- Steuer-Identifikationsnummer
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Die Steuer-Identifikationsnummer wird jedem Bürger einmal im Leben vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen. Sie ist unveränderlich und ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer.
- Steuererklärung
- Schenkungssteuer
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Die Schenkungssteuer bezieht sich auf -wie der Name schon vermuten lässt- Schenkungen zwischen zwei Parteien. Der Unterschied zur Erbschaftssteuer liegt hierbei darin, dass bei der Schenkung beide -sowohl Schenkender als auch Beschenkter- noch leben.
- Spekulationssteuer
- Steuerberater
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Die Bezeichnung Steuerberater erschien erstmals in einem Gesetz aus dem Jahr 1933 auf und 1941 wurde ein Berufsrecht für Steuerberater verfasst. Außerdem erfolgte ein erster Zusammenschluss von Steuerberatern in einer Reichskammer.
- Unterhaltsaufwendungen
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Unterhaltsaufwendungen (z.B. an den geschiedenen Ehepartner) können in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Hierzu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
- Umzugskostenpauschale
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Für sonstige Umzugskosten im Zusammenhang mit einem beruflich veranlassten Umzug sieht das Finanzamt bestimmte Pauschalen vor. Diese beträgt derzeit 860 € für Ledige und 1.433 für Verheiratete.
- Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer
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Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird als eine so genannte indirekte Steuer (auch Verkehrsteuer oder Verbrauchsteuer) bezeichnet.
- Verpflegungsmehraufwendungen
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Die Verpflegungsmehraufwendungen können sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbstständigen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit berücksichtigt werden. Diese betragen 14 € bei einer mindestens 8-stündigen Abwesenheit sowie 28 € bei einer mindestens 24-stündigen Abwesenheit.
- Vermögenswirksame Leistungen
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Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung (z.B. Bausparvertrag, betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherung etc.).
- Versicherungspflichtgrenze
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Die Versicherungspflichtgrenze ist dasjenige Einkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht. Diese wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet.
- Vorausgefüllte Steuererklärung
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Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein Service der Finanzverwaltung. Dabei haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit Ihre Daten elektronisch beim Finanzamt abzurufen und in Ihre Einkommensteuererklärung zu übertragen.
- Vorsorgepauschale
-
Die Vorsorgepauschale wird im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Dabei werden beim Arbeitnehmer Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung) beim unterjährigen Lohnsteuerabzug abgezogen.
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Werbungskosten
-
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt der Einnahmen dienen. Hierzu gehören Fahrkosten zur Arbeit, Fortbildungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden etc.
- Werbungskostenpauschale
-
Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.000 € und wird jedem Arbeitnehmer gewährt, auch wenn die tatsächlichen Kosten diesen Betrag unterschreiten. Werden höhere Kosten als der Pauschbetrag nachgewiesen, werden diese als Werbungskosten berücksichtigt.
- Zuflussprinzip
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Einnahmen (wie auch Ausgaben) werden nach dem so genannten Zuflussprinzip (bzw. Abflussprinzip) des § 11 EStG erfasst. Einnahmen sind demnach im Zeitpunkt zu erfassen, in dem Sie dem Steuerpflichtigen „zufließen“.
- Zweitwohnung
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Siehe doppelte Haushaltsführung.